Steigern Sie Ihren im•pact

mit Hélène Cuenod

im•pact 

[ ɪmˈpækt ]


Auswirkung, Effekt, Bedeutung, Einfluss, Wirkung, Anschlag, Aufprall, Einschlag, Beeinflussung, Einwirkung, Stoß, Stoßwirkung, Zusammenprall, ...

Wollen Sie Ihren im•pact steigern? Ihrer Tätigkeit eine Bedeutung geben? Menschen in Ihrem Umfeld stärken? Den Sinn Ihres Lebens finden? 

Ich bin davon überzeugt, dass der Weg dorthin über bessere Kenntnis von sich selbst führt. 

Daher begleite ich Sie durch Ihre Fragen: Wie definiere und erreiche ich meine Ziele? Welches Potenzial habe ich? Was wünsche ich mir? Was will ich noch erreichen? Wie kann ich eine gute Life Balance finden? Wie führe ich Menschen?

Improve yourself

Reach new goals

Empower others

Ich unterstütze Sie mit

business, coaching, career, questions, development, leadership, leading a team, know yourself, lead, talent development, CV,

Executive coaching

Stärken Sie Ihre Resilienz, aktivieren Sie Ihre Ressourcen und führen Sie mit im•pact.

Karriereberatung

Steigern Sie Ihren beruflichen im•pact dank mehr Motivation und Produktivität.

skills, workshop, tailored workshops, development, personal development, cohesion, career, impact, strengthen, evolve, joy

Workshops

Förden Sie den im•pact Ihres Teams mit kurzen und fokussierten Trainings.

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Mediation

Lösen Sie Konflikte nachhaltig mit im•pact und erhalten Sie  Beziehungen aufrecht.

Vereinbaren Sie ein freies 30' Erstgespräch

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Hélène Cuenod MA

Ich bin selbstständige Executive Coach und Mediatorin.

Nach drei Jahren in der Erwachsenenbildung, habe ich 12 Jahren im Bereich internationale Entwicklungsarbeit mit über 50 Institutionen aus 20 Ländern aus Europa, Lateinamerika, Afrika, Zentralasien und dem Nahen Osten gearbeitet.

2019 habe ich go for im•pact coaching gegründet und seit 2023 biete ich dazu Mediation an.

Mit go for im•pact möchte ich Menschen in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit und der Entfaltung ihres Potenzials unterstützen. 

Referenzen

Kathrin, 42, Köln, Head of Sustainability Reporting & Stakeholder Engagement im Energiebereich

Bei der Entscheidungsfindung zwischen zwei Beförderungen hat mich Hélène sehr gut begleitet. Sie stellte genau die richtigen Fragen, um mit mir meine Werte, Wünsche und Bedürfnisse herauszuarbeiten.

Delphine, 34, Wien, Head of Partners Ecosystems in Digital Banking

Ich habe früher im Personalmanagement mit vielen Ansätzen gearbeitet und doch hat mich die Effizienz und Einfachheit der Kompetenzanalyse MORE verblüfft. Mir ist durch den Prozess vieles klarer geworden!

Cedric, 37, Genf, Direktor einer internationalen Beratungsfirma

Ich konnte mich bei der Ausarbeitung des Business Case sowie bei der Vorbereitung der Assessments für meine Beförderung zum Direktor auf Hélènes Kompetenz stützen. Hélène hat einen scharfen Verstand und eine ausgezeichnete Ausdrucksfähigkeit in Formulierungen "straight to the point".

Martina, 45, Zug, Senior Director International Compliance and Data Privacy in der Pharma Industrie

Vor einem Jahr sollte ich ein Compliance Team in Lateinamerika online aufbauen. Mit Hélènes Professionalität und multikultureller Erfahrung konnte ich diese Aufgabe erfolgreich umsetzen.  

Charles-Henry, 38, Annecy, Fixe Income Sales in der Finanzbranche 

Ich kann Hélène sehr empfehlen. Ich konnte meine derzeitigen Stärken und Kenntnisse erkennen und nutzen, um meine Lebens- und Geschäftsziele besser zu erreichen. Hélènes ausgezeichnetes Zuhören und ihre Formulierungsfähigkeiten haben mir während des gesamten Prozesses sehr geholfen. Eine der wichtigsten Erkenntnisse war für mich, dass ich gelernt habe, wie ich das, was ich tun kann und das, was ich gerne tue, besser kombinieren kann.

Livia, 46, Bern, Geschäftsführerin einer Bundesagentur

Hélène unterstützt mich in meiner Entwicklung als Führungskraft. Seitdem sind mein Selbstbewusstsein und meine Selbstsicherheit gewachsen und ich kann mit schwierigen Mitarbeitern sehr gut umgehen.

Wojciech, 30, Genf, selbständiger Eventmanager

Hélène durchschaut schnell komplexe Arbeitsprozesse und vermittelt Empathie und Feingefühl, was in schwierigen Berufsbeziehungen und Konfliktsituationen sehr hilfreich ist.

Florence, 39, Wien, Journalistin free-lance

Mir gefällt es sehr, dass Hélène mich in meiner Ganzheitlichkeit wahrnimmt: als berufstätige Mutter war es mir sehr wichtig, alle Aspekte meines Lebens ins Coaching bringen zu können und zu sortieren.

Petra, 42, Salzburg, Wirtschaftspsychologin bei einem großen österreichischen Konzern

Mit Hélène Cuenod wurde mir der Antrieb für mein Handeln tiefer bewusst. Ich erkannte den roten Faden meines bisherigen Weges und konnte meine wesentlichen Stärken und Ziele auf den Punkt bringen.


Marine, 37, Singapur, Regional Operations Manager in der Luxusgüterindustrie


Hélène Cuenod hat einen große Fähigkeit, Kontakt aufzubauen und kann gut zuhören. Sie hat mir geholfen, die richtigen Fragen zu stellen, in meinem Inneren zu wühlen und die Antworten zu finden, die zu mir passen. Im Laufe der Sitzungen hat sie mich dabei begleitet, mir meiner Werte, meiner Wünsche und meiner Bedürfnisse bewusst zu werden.Sie half mir, meine Überlegungen zu strukturieren und mir neue persönliche Ziele zu setzen, die ich erreichen wollte. Ich habe ihre Genauigkeit und ihren klaren Blick auf mein Profil sehr geschätzt.

Maria, 33, Wien, Markeing Leiterin einer internationalen NGO 

Liebe Hélène! Vielen Dank für unsere Coaching-Sitzung. In einem Wimpernschlag konntest du mir bei vielen unbemerkten "Problemen" helfen, von denen ich merkte, dass ich sie seit Jahren mit mir herumschleppe. Nach unserer Sitzung fühlte ich mich wirklich inspiriert und ermächtigt, besser zu arbeiten.

Ana, 36, Genf, Architektin in einem Großkonzern

Ich danke Ihnen für Ihren treffenden Blick auf meine Situation. Sie haben mir bewusst gemacht, wie ich mit meinem Chef oder der Personalabteilung sprechen kann, um unangenehme Situationen zu verändern. Ich dachte, ich müsste meinen Arbeitgeber verlassen. Ihre Ratschläge haben mir Argumente und Mut gegeben!

Bislang habe ich Manager gecoacht im Auftrag von


Zu meinen Privatkunden gehören Selbstständige und Personen, die nach der Babypause in den Beruf zurückkehren, sowie Manager und Geschäftsführer der folgenden Unternehmen

Kooperationspartner

Christian, Harant, stepacros, Organisationsentwicklung, Beratung, Andritz, Innovation, design thinking, Entwicklung, Wege
Simon Galbraith, Stefan Reichelt, George Sanne, Blue Danube, Executive Search, Wien, London, Europa, international, Beratung,

Weitere Projekte

Motivation, more, Kompetenzanalyse, Kompetenzenbilanz, Talent, Talent Entwicklung, Karriere, CV, Lebenslauf, Manager, Führung

Die MORE Kompetenzanalyse

Zukunft, jung, Orientierung, Erfüllung, Arbeit, Studium, Gruppe, Workshop, Zusammen

Workshops für junge Menschen

Zertifizierungen und Mitgliedschaften

Advanced Business und Management Coach - European Coaching Association

Gewerbe der Unternehmensberatung

Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung

Global Leadership Coach Pool

Vertragspartnerin der HAUFE Akademie

Österreichischer Bundesverband für Mediation

Eintragung als Mediatorin beim Bundesministerium für Justiz

Expertenpool Mediation des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung

go for im•pact 

empowering people


Hélène Cuenod MA

+43 660 399 69 74

[email protected]

Möllwaldplatz 5
1040 Wien 

AGBs

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

von Go for impact e.U., Unternehmensberatung, im Folgenden kurz Go for impact genannt.


1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1      Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und Go for impact gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3      Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von Go for impact ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4      Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.


2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1      Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2      Go for impact ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Go for impact selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3      Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Go for impact zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch Go for impact anbietet.


3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1      Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2      Der Auftraggeber wird Go for impact auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3      Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Go for impact auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.4      Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von Go for impact von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1      Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2      Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von Go for impact zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1      Go for impact verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragten Dritte dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2      Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3      Go for impact ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1      Die Urheberrechte an den von Go for impact und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Go for impact. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Go for impact zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Go for impact– insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2      Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Go for impact zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1      Go for impact ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2      Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1      Go for impact haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Go for impact beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2      Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3      Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Go for impact zurückzuführen ist.

8.4      Sofern Go for impact das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Go for impact diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1      Go for impact verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2      Weiters verpflichtet sich Go for impact, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3      Go for impact ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4      Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5      Go for impact ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet Go for impact Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar

10.1     Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält Go for impact ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Go for impact. Go for impact ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Go for impact fällig.

10.2     Go for impact wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3     Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von Go for impact vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4     Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Go for impact, so behält Go for impact den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5     Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Go for impact von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1     Go for impact ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Go for impact ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1     Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

12.2     Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von Go for impact weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Go for impact eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Schlussbestimmungen

13.1     Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2     Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3     Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Go for impact. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von Go for impact zuständig.

Mediationsklausel

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

 (2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.